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Ein Jahr Blankoverordnung

Seit dem 1. November 2024 gibt es die Blankoverordnung für die Schulter. Bereits zu Beginn ihrer Einführung haben wir Sie darüber informiert: Blankoverordnung in der Physiotherapie. Nun, ein Jahr später, ist es Zeit erneut einen Blick auf das Thema zu werfen.

Nach vielen Jahren der Verhandlungen zwischen den Physiotherapieverbänden und dem GKV-Spitzenverband wurde die Einführung der Blankoverordnung Schulter für 2024 beschlossen. Die offizielle Bezeichnung lautet Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung.

Und genau das ist die Besonderheit der Blankoverordnung: mehr Versorgungsverantwortung, mehr Autonomie, mehr Eigenverantwortung und mehr Entscheidungsspielraum für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Das bedeutet auch weniger Bürokratie! Und damit mehr Raum für individuelle Therapieentscheidungen und flexible Anpassungen.

Die Blankoverordnung Schulter ist als Pilotprojekt angelegt. Bewährt sich das Modell, könnten künftig weitere Diagnosebereiche wie Knie oder Hüfte folgen.

Fragen und Antworten zur Blankoverordnung

  1. Was unterscheidet die Blankoverordnung von der bisherigen Heilmittelverordnung?
    Bei der bisherigen Heilmittelverordnung legt die Ärztin/ der Arzt das Heilmittel, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Frequenz fest. Bei der Blankoverordnung entscheiden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unter Berücksichtigung des Therapieziels selbst über
    • das passende Heilmittel (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder ergänzende Heilmittel wie Wärme),
    • die Behandlungsdauer (Einzelbehandlung/ Doppelbehandlung) und
    • die Behandlungsfrequenz.
  2. Gibt es die Blankoverordnung nur für Schulterdiagnosen?
    Ja. Voraussetzung ist eine Diagnose aus dem Bereich Schulter und die Zuordnung zur Diagnosegruppe EX. Aktuell sind über 100 Diagnosen dafür zugelassen – unter anderem Verletzungen der Rotatorenmanschetten, Schulter-Impingement, Schulterluxation, Frozen Shoulder oder Arthrose im Schultergelenk.
  3. Wie läuft die Therapie ab?
    Zu Beginn erfolgt eine ausfürhliche Diagnostik, die Festlegung des Therapiziels und die Erstellung eines individuellen Therapieplans. Anschließend wählt die Therapeutin/ der Therapeut das geeignet Heilmittel, die Behandlungsdauer und die Frequenz aus. Im Verlauf der Therapie erfolgt eine Bedarfsdiagnostik, um die Therapie bei Bedarf anzupassen. Die Blankoverordnung muss 16 Wochen nach Ausstellung des Rezeptes abgeschlossen und abgerechnet werden.
  4. Welche Vorteile habe ich als Patientin oder Patient?
    Die Blankoverordnung ermöglich eine Therapie, die noch individueller auf Ihren Gesundheitszustand angepasst ist. Im Verlauf der Therapie sind Anpassungen und Änderungen des Therapieziels oder -plans jederzeit möglich – ohne, dass ein neues Rezept eingeholt werden muss.
    Für Sie bedeutet das: Individuellere Versorgung, weniger Bürokratie und Zeitersparnis, da keine Wartezeit für ein Folgerezeot entsteht.
  5. Wie lange ist die Blankoverordnung gültig?
    Die Blankoverordnung ist ab Ausstellung 16 Wochen gültig. Damit das Rezept gültig bleibt, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.
  6. Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Blankoverordnung?
    Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung bei physiotherapeutischen Leistungen beläuft sich auf 10 Euro pro Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Bei einer Blankoverordnung ist der Rezeptwert davon abhängig, wie viele und welche Behandlungen Sie erhalten. Die Zuzahlung wird bei Abschluss des Rezeptes fällig und muss an die Physiotherapiepraxis gezahlt werden.
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