Seit dem 1. April 2022 ist die Videotherapie Teil der Regelversorgung.
Mit dem Einsatz der Videotherapie ermöglichen wir Patientinnen und Patienten, unabhängig von ihrem Standort, eine kontinuierliche Betreuung und Anleitung durch unsere Physiotherapeutinnen.
Wir bemühen uns stets, Ihnen die bestmögliche Therapie zu bieten und sind davon überzeugt, dass die Videotherapie keinen Nachteil für Sie darstellt.
Ob Sie durch eine Videobehandlung therapiert werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst sind Ihre Einwilligung wie auch die Zustimmung der behandelnden Physiotherapeutin Voraussetzung. Der Bunderahmenvertrag regelt, welche Heilmittel mit welcher Anzahl als Videotherapie erbracht werden dürfen. So dürfen die Heilmittel KG und KG-Muko mit bis zu 50 Prozent der verordneten Einheiten, KG-ZNS mit bis zu drei Behandlungseinheiten und MT mit maximal einer Behandlungseinheit als Videotherapie umgesetzt werden. Die erste Behandlung einer Verordnung muss dabei immer in Präsenz stattfinden.
Die Videotherapie bietet zahlreiche Vorteile. Patientinnen und Patienten, die aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht in unsere Praxis kommen können, können von uns mithilfe moderner Technologie weiter behandelt werden. Die Videotherapie ermöglicht so eine kontinuierliche Betreuung, unabhängig von räumlichen Distanzen und kann Fahrtwege vermeiden. Während Erkältungswellen minimiert sie das Ansteckungsrisiko. Darüber hinaus leisten wir mit dieser modernen Lösung einen Beitrag zur fortschreitenden Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens.

