Ab dem 1. November 2024 können Ärztinnen und Ärzte bei mehr als 100 Diagnosen rund um die Schulter eine Blankoverordnung ausstellen.
Diese Blankoverordnung erlaubt Physiotherapeutinnen und -therapeuten die Therapie noch individueller und bedarfsorientierter zu gestalten. Entsprechend des aufgestellten Therapieziels werden ein individueller Therapieplan und Maßnahmen entwickelt.
Für das Erreichen des Therapieziels ist bzw. bleibt die aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten wichtig. Nur gemeinsam kann ein Therapieziel erreicht werden und die Therapie nachhaltig erfolgreich sein.
Fragen und Antworten zur Blankoverordnung
- Woher weiß ich, dass ich eine Blankoverordnung habe?
Voraussetzung für eine Blankoverordnung ist eine Diagnose aus dem Bereich Schulter und die Diagnosegruppe EX. Im Feld Heilmittel nach Maßgabe des Katalogs finden Sie den Hinweis Blankoverordnung. - Welche Vorteile habe ich als Patientin oder Patient?
Durch die Blankoverordnung können Physiotherapeutinnen und -therapeuten Therapiepläne individueller gestalten und flexibler auf Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes reagieren. So können das Heilmittel, die Behandlungsdauer, die Behandlungsfrequenz und somit Terminabstände entspechend dem Therapieverlauf angepasst und geändert werden.
Liegt eine Blankoverordnung vor, gilt diese für 16 Wochen, d.h. Sie benötigen in diesem Zeitraum für die gleiche Diagnose keine weitere Verordnung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. - Wie lange ist die Blankoverordnung gültig?
Die Blankoverordnung ist ab Ausstellung 16 Wochen gültig. Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. - Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Blankoverordnung?
Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung bei physiotherapeutischen Leistungen beläuft sich auf 10 Euro pro Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes. Bei einer Blankoverordnung ist der Rezeptwert davon abhängig, wie viele und welche Behandlungen Sie erhalten. Die Zuzahlung muss an die Physiotherapiepraxis gezahlt werden.

