Ab Montag, den 20. Dezember 2021 gilt in Baden-Württemberg für die Inanspruchnahme von Physiotherapie 3G, d.h. geimpft, genesen oder getestet (Corona-Verordnung § 17 Abs. 2).
Was bedeutet geimpft, genesen oder getestet?
Geimpft: Die vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Genesen: Der Nachweis, wenn eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 darf mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen.
Getestet, d.h. nicht geimpft und nicht genesen. Ein negativer Schnelltest von offizieller Stelle ist erforderlich. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Wir bitten Sie, Ihren Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis mit zu bringen und pünktlich zu Ihrem Termin zu erscheinen, so dass es zu keinen Verzögerungen im Praxisablauf kommt.

