Die 3G-Regel für die Inanspruchnahme von Physiotherapie wurde am 27. Dezember 2021 außer Kraft gesetzt!
Das heißt, es besteht keine Nachweispflicht über eine Genesung, Impfung oder Testung. Das Tragen einer FFP2-Maske in unserer Praxis und bei Hausbesuchen ist weiterhin notwendig.

