Öffnungszeiten: MO–FR 7.00-19.00 Uhr

Neue Coronaverordnung in der Physiotherapie.

Neue Coronaverordnung

Die 3G-Regel für die Inanspruchnahme von Physiotherapie wurde am 27. Dezember 2021 außer Kraft gesetzt!

Das heißt, es besteht keine Nachweispflicht über eine Genesung, Impfung oder Testung. Das Tragen einer FFP2-Maske in unserer Praxis und bei Hausbesuchen ist weiterhin notwendig.

Das könnte Ihnen ebenfalls gefallen: